Der Anwalt und der Freispruch
Da gibt es einen Kollegen, dem mittlerweile nach 2 errungenen Freisprüchen in medial stark beachteten Strafprozessen der nimbus vorauseilt, der „Mann für Freisprüche“ zu sein. Ich kenn ihn aus einem der beiden Verfahren und weiss, er kann was und ist ein Kämpfer, der seine Linie durchzieht und zu 100% an die Sache, also Strategie, glaubt, was schon die halbe Miete ist.
Aber die andere Hälfte der Miete ist der sogenannte Lebenssachverhalt. Sagen wir Juristen. Also das, was war und was die Beweisergebnisse hergeben. Es stellt sich daher die Frage: kommt der Anwalt zum Freispruch oder der Freispruch zum Anwalt?
Weitere Einträge im juristischen Tagebuch
Bei meiner Ehr!
Blöder gehts ja nicht mehr, als Käse mit absurden Ehrbezeugungen zu bewerben. Passiert aber in der Werbung gerade wieder, nachdem so ca ein Jahrzehnt eine Ruhe war. Interessanterweise werden in dem Werbespot die Darsteller, [...]
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Leere Worte
In mein Kinder-Stammbuch hat mir mein Vater was von Goethe geschrieben: "Ich habe mich in meinem Leben vor nichts mehr als vor leeren Worten gehütet." Da die Klaue meines Herrn Papa schwer zu entziffern ist, habe ich statt [...]
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