
Der Anwalt und der Freispruch
Da gibt es einen Kollegen, dem mittlerweile nach 2 errungenen Freisprüchen in medial stark beachteten Strafprozessen der nimbus vorauseilt, der „Mann für Freisprüche“ zu sein. Ich kenn ihn aus einem der beiden Verfahren und weiss, er kann was und ist ein Kämpfer, der seine Linie durchzieht und zu 100% an die Sache, also Strategie, glaubt, was schon die halbe Miete ist.
Aber die andere Hälfte der Miete ist der sogenannte Lebenssachverhalt. Sagen wir Juristen. Also das, was war und was die Beweisergebnisse hergeben. Es stellt sich daher die Frage: kommt der Anwalt zum Freispruch oder der Freispruch zum Anwalt?
Weitere Einträge im juristischen Tagebuch

Unrecht
Zunehmend habe ich das Gefühl, dass sich Österreich bei seiner Abschiebepraxis unangebracht grausam verhält. Ich denke, dass das nach einigen Jahren oder Jahrzehnten Abstand als nicht nachvollziehbare Barbarei angesehen [...]
weiterlesen
Helden der Sowjetunion
In diesen Tagen wird Tschernobyl wieder aktuell, ein Super-GAU in Japan steht angeblich bevor. Damals wie heute arbeiten einige wenige freiwillige (ergo unwissende) oder doch nicht so freiwilllige (also zumindest ahnende) [...]
weiterlesen
Kreisky kommt
100 Jahre Bruno Kreisky wird dieser Tage gefeiert. Kreisky war auch Jurist. Ich erinnere mich noch gut, als irgendwann weiss auf schwarz im Juridicum plakatiert wurde: KREISKY KOMMT. Er sollte in den größten Hörsaal, [...]
weiterlesen