Der Anwalt und der Freispruch
Da gibt es einen Kollegen, dem mittlerweile nach 2 errungenen Freisprüchen in medial stark beachteten Strafprozessen der nimbus vorauseilt, der „Mann für Freisprüche“ zu sein. Ich kenn ihn aus einem der beiden Verfahren und weiss, er kann was und ist ein Kämpfer, der seine Linie durchzieht und zu 100% an die Sache, also Strategie, glaubt, was schon die halbe Miete ist.
Aber die andere Hälfte der Miete ist der sogenannte Lebenssachverhalt. Sagen wir Juristen. Also das, was war und was die Beweisergebnisse hergeben. Es stellt sich daher die Frage: kommt der Anwalt zum Freispruch oder der Freispruch zum Anwalt?
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