Der Anwalt und der Freispruch
Da gibt es einen Kollegen, dem mittlerweile nach 2 errungenen Freisprüchen in medial stark beachteten Strafprozessen der nimbus vorauseilt, der „Mann für Freisprüche“ zu sein. Ich kenn ihn aus einem der beiden Verfahren und weiss, er kann was und ist ein Kämpfer, der seine Linie durchzieht und zu 100% an die Sache, also Strategie, glaubt, was schon die halbe Miete ist.
Aber die andere Hälfte der Miete ist der sogenannte Lebenssachverhalt. Sagen wir Juristen. Also das, was war und was die Beweisergebnisse hergeben. Es stellt sich daher die Frage: kommt der Anwalt zum Freispruch oder der Freispruch zum Anwalt?
Weitere Einträge im juristischen Tagebuch
Bei meiner Ehr!
Blöder gehts ja nicht mehr, als Käse mit absurden Ehrbezeugungen zu bewerben. Passiert aber in der Werbung gerade wieder, nachdem so ca ein Jahrzehnt eine Ruhe war. Interessanterweise werden in dem Werbespot die Darsteller, [...]
weiterlesenSpiel mit mir!
Nach unserem Sprachgebrauch können wir miteinander spielen oder gegeneinander. Je nachdem, ob wir in der Sandkiste oder im Stadion sitzen. Anders bei unseren slowakischen Freunden: die spielen auch dann miteinander Fussball, [...]
weiterlesenUnrecht
Zunehmend habe ich das Gefühl, dass sich Österreich bei seiner Abschiebepraxis unangebracht grausam verhält. Ich denke, dass das nach einigen Jahren oder Jahrzehnten Abstand als nicht nachvollziehbare Barbarei angesehen [...]
weiterlesen