Der Anwalt und der Freispruch
Da gibt es einen Kollegen, dem mittlerweile nach 2 errungenen Freisprüchen in medial stark beachteten Strafprozessen der nimbus vorauseilt, der „Mann für Freisprüche“ zu sein. Ich kenn ihn aus einem der beiden Verfahren und weiss, er kann was und ist ein Kämpfer, der seine Linie durchzieht und zu 100% an die Sache, also Strategie, glaubt, was schon die halbe Miete ist.
Aber die andere Hälfte der Miete ist der sogenannte Lebenssachverhalt. Sagen wir Juristen. Also das, was war und was die Beweisergebnisse hergeben. Es stellt sich daher die Frage: kommt der Anwalt zum Freispruch oder der Freispruch zum Anwalt?
Weitere Einträge im juristischen Tagebuch
Big brother
Die im Winter unablässlichen Ski-Übertragungen (mit Ausnahme der Vierschanzentournee und der Herrenabfahrtsklassiker) erinnern mich manchmal an die nur noch an Nebenschauplätzen gesendeten Big-Brother-Formate. Jeder [...]
weiterlesenSpiel mit mir!
Nach unserem Sprachgebrauch können wir miteinander spielen oder gegeneinander. Je nachdem, ob wir in der Sandkiste oder im Stadion sitzen. Anders bei unseren slowakischen Freunden: die spielen auch dann miteinander Fussball, [...]
weiterlesenKreisky kommt
100 Jahre Bruno Kreisky wird dieser Tage gefeiert. Kreisky war auch Jurist. Ich erinnere mich noch gut, als irgendwann weiss auf schwarz im Juridicum plakatiert wurde: KREISKY KOMMT. Er sollte in den größten Hörsaal, [...]
weiterlesen