Greifbar
Als Rechtsanwalt ist man vor Gericht, insbesonders bei Übernahme einer Strafsache, zunächst auf die Akteneinsicht angewiesen. Weil was nicht im Akt ist, existiert nicht.Zumindest nicht im Verfahren.
Da aber in der Regel auch andere Personen in den Akt schauen wollen, der Richter diesen vielleicht gerade ausführlich studiert, eine Behörde den Akt abgefordert hat, etc., ist die tatsächliche Durchführung der Akteneinsicht manchmal gar nicht so leicht. Es empfiehlt sich daher vor dem Besuch im Verteidigerzimmer der eigentlich obligatorische Anruf in der zuständigen Gerichtsabteilung.
Dabei beweist man Kenntnis des richtigen wordings, wenn man nicht etwa fragt, ob der Akt da sei und ob man in diesen Einsicht nehmen könne.
Nur die Frage, ob der gewünschte Akt g r e i f b a r ist, öffnet die erste Tür im strafrechtlichen Adventkalender.
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