
Von den 4 Wahrheiten
Wer viel prozessiert, merkt bald, dass Juristerei im Gerichtssaal zunächst weniger mit rechtlichen Überlegungen, sondern vielmehr mit der Frage zu tun hat, welcher - bei Prüfungen auf der Uni noch vorgegebener - "Lebenssachverhalt" überhaupt rechtlich zu untersuchen ist.
Es ist also ein Beweisverfahren durchzuführen. Zeugen und Parteien werden befragt, Urkunden eingesehen, Sachverständige befragt.Dabei wird ersichtlich, dass zunächst 2 Wahrheiten aufeinander prallen.
Die des Klägers und jene des Beklagten. Sobald das Gericht ein Urteil fällt, kommt die 3. Wahrheit zu Tage, meist eine Mischung aus der ersten und der zweiten.
Aber was ist die vierte Wahrheit? Na ja, so wie's wirklich war..
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